Versicherung
Bei Unfällen im Rahmen der offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports sind alle immatrikulierten Studierenden gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung für die Erbringung von Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung ist die unverzügliche schriftliche Anzeige des Unfalls. Zuständig ist das Dezernat IV, Stabsstelle Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Alle Informationen zu Unfällen finden Sie auf der Homepage des Dezernates IV.
www.intern.tu-darmstadt.de/Arbeitsunfaelle
Die gesetzliche Unfallversicherung der Arbeiter:innen und Angestellten der Universität und Hochschule Darmstadt regelt sich nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Ein Unfall (Versicherungsfall gem. § 193 SGB VII) ist durch den Unternehmer, d.h. den jeweiligen Vorgesetzten per Formblatt über das die Stabsstelle Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit der Unfallkasse Hessen anzuzeigen. Ein versicherter Unfall liegt vor, wenn Arbeiter:innen und Angestellte sich an den offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports beteiligen. Bei Beamt:innen gelten Unfälle im Rahmen des Hochschulsports nicht als Dienstunfälle.
Gäste sind generell nicht versichert.
Haftung
Alle Teilnehmenden am Unisport, die nicht Angehörige der TU Darmstadt sind, zählen versicherungsrechtlich zu den Gästen. Dies gilt auch für Familienmitglieder von TU-Angehörigen. Gegenüber Gästen und sonstigen Teilnehmenden übernimmt die TU Darmstadt keinerlei Haftung für Schäden, die bei der Teilnahme am Unisport entstehen. Eine weitergehende Schadenshaftung gegenüber den Teilnehmer:innen am Unisport durch den Unisport und seine Lehrbeauftragten ist ausgeschlossen. Für Diebstähle und Beschädigung von Privateigentum ist jegliche Haftung durch die Hochschulen ausgeschlossen, die Teilnehmer:innen werden aufgefordert, keine Wertsachen mit in die Sportanlagen zu nehmen.