Stornoregelungen und Umbuchung

Mit der Buchung eines Leistungsangebots verpflichtet sich der/die Teilnehmer:in zur Zahlung des im Leistungsangebot angegebenen Geldbetrags. Ein Rücktritt von der gebuchten Leistung durch den/die Teilnehmer:in ist nur in Ausnahmefällen möglich. In Abhängigkeit vom Zeitpunkt einer Rücktrittserklärung fallen für den/die Teilnehmer:in Stornierungskosten an. Sofern in den Ausschreibungen zu Kursangeboten und Einzelveranstaltungen des Unisport-Zentrums keine speziellen Stornoregelungen angegeben werden, gelten die unter Abschnitt A) Allgemeine Stornoregelungen aufgeführten Bedingungen. Bei den vom Unisport-Zentrum angebotenen ein- oder mehrtägigen Sport-Exkursionen gelten die unter Abschnitt B) Stornoregelungen für Sport-Exkursionen niedergelegten Vorgaben.

1. Die Rücktrittsabsicht ist schriftlich – per Brief oder E-Mail – oder durch persönliches Erscheinen im Sekretariat des Unisport-Zentrums zu erklären. Als Zeitpunkt der Rücktrittserklärung gilt das Eingangsdatum der Briefpost/E-Mail im USZ bzw. der Tag des persönlichen Erscheinens im Sekretariat des USZ.

2. Bei Rücktrittserklärungen, die 14 und mehr Tage vor Beginn der gebuchten Leistung erfolgen, fallen Stornokosten in Höhe von 5 Prozent des Kursentgeltes an, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 5,- €.

3. Bei Rücktrittserklärungen, die später als 14 Tage vor Beginn der gebuchten Leistung erfolgen, fallen Stornokosten in Höhe von 50 Prozent des Kursentgeltes an, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 5,- €.

4. Bei Rücktrittserklärungen, die nach Beginn der gebuchten Leistung erfolgen, fallen Stornokosten in Höhe von 100 Prozent des Kursentgeltes an, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 5,- €.

5. Die Stornokosten können erlassen werden, sofern die vom Leistungsangebot zurücktretende Person vor Beginn des Kurses bzw. der Einzelveranstaltung eine dritte Person zur verbindlichen Übernahme des entsprechenden Leistungsangebotes (und der daran geknüpften Kosten) veranlasst oder der durch Rücktritt frei gewordene Platz über das Buchungssystem des Unisport-Zentrums einem anderen Interessenten vermittelt werden kann.

6. Die Bearbeitungsgebühr von 5,- € wird in jedem Fall bei einer persönlich oder schriftlich eingereichten Rücktritterklärung fällig.

1. Die Rücktrittsabsicht ist schriftlich – per Brief oder E-Mail – oder durch persönliches Erscheinen im Sekretariat des Unisport-Zentrums oder persönlicher Kontaktaufnahme mit einer der seitens des USZ für die Organisationen bzw. Durchführung der Sport-Exkursion verantwortlichen Person zu erklären. Als Zeitpunkt der Rücktrittserklärung gilt das Eingangsdatum der Briefpost/E-Mail im USZ bzw. der Tag des persönlichen Erscheinens im Sekretariat des USZ bzw. der persönlichen Kontaktaufnahme mit dem verantwortlichen Unisport-Mitarbeitenden.

2. Bei Rücktrittserklärungen, die 28 und mehr Tage vor Beginn der gebuchten Leistung erfolgen, wird – unabhängig von der Höhe des Buchungspreises – eine Stornogebühr in Höhe von 30,- € fällig.

3. Bei Rücktrittserklärungen, die zwischen dem 28. Tag und dem 14. Tag vor Beginn der gebuchten Leistung erfolgen, fallen Stornokosten in Höhe von 50 Prozent des im Leistungsangebot angegebenen Preises an.

4. Bei Rücktrittserklärungen, die später als 14 Tage vor der gebuchten Leistung erfolgen, fallen Stornokosten in Höhe von 80 Prozent des im Leistungsangebot angegebenen Preises an.

5. Werden Sport-Exkursionen des Unisport-Zentrums unter Einbindung von Leistungen externer (privatwirtschaftlicher) Kooperationspartnern realisiert (z. B. Vermietung Unterkünfte, Verpflegung, Vermietung Sportmaterial, Einsatz Lehrpersonal/Instruktoren u. a.), kommen die in den Geschäftsbedingungen der jeweils beteiligten Kooperationspartner festgelegten Stornoregelungen dann zur Anwendung, wenn damit höhere Ersatzleistungsansprüche verknüpft werden als durch Anwendung oben unter Satz 2. bis 4. aufgeführten Regelungen.

6. Die Stornokosten können erlassen werden, sofern die vom Leistungsangebot zurücktretende Person vor Beginn der Sport-Exkursion eine dritte Person zur verbindlichen Übernahme des entsprechenden Leistungsangebotes (und der daran geknüpften Kosten) veranlasst oder der durch Rücktritt frei gewordene Platz einem anderen Interessenten über das Buchungssystem des Unisport-Zentrums vermittelt werden kann.

Wir prüfen im Einzelfall, ob Umbuchungen möglich sind. Ein Anspruch von Teilnehmenden auf Umbuchung des gewählten Kursangebots bzw. Einzelveranstaltung oder Sport-Exkursion nach Abschluss des Buchungsvorgangs besteht nicht.

Bei einem Umbuchungswunsch bitte den zuständigen Bereichsleitenden kontaktieren.