Für die Umsetzung der Förderleistungen ist das Unisport-Zentrum federführend verantwortlich und übernimmt zusammen mit dem Dezernat II die Koordinationsfunktion innerhalb der TU Darmstadt. Folgende Förderleistungen können von studierenden Spitzensportlerinnen und -sportlern auf Nachfrage in Anspruch genommen werden:
• Nachteilsausgleich für hochschulinterne Vergabeverfahren
• Bereitstellung persönlicher Mentor:innen
• Bereitstellung persönlicher Fachberater:innen
• Gewährung spitzensportbezogener Urlaubssemester
• Flexibilisierung der Studienplanung
• Flexibilisierung von Anwesenheitszeiten
• Individuell abgestimmte Abgabe- und Prüfungstermine
• Individuelle Planung von Praktika und Exkursionen
• Kostenfreie Nutzung hochschuleigener Sportstätten wie etwa dem Fitnessstudio Unifit