Vor jedem Semester erhaltet ihr die „Wichtigen Informationen für Übungsleiter:innen“. Dort findet ihr komprimiert alle relevanten Informationen, die eure Tätigkeit im Hochschulsport betreffen. Diese umfassen Hinweise zu den Anmeldemodalitäten, der Kursverwaltung, der Abrechnung sowie den Regeln der Sportstättennutzung und der Beteiligung an der Programmgestaltung und –planung.
Die Informationen für Übungsleiter:innen findet ihr in unserem Downloadbereich.
Der Einsatz als Übungsleiter:in im Hochschulsport der TU Darmstadt erfolgt auf Basis einer selbstständigen Übungsleitendentätigkeit.
Jeder Tätigkeit als Übungsleitende:r geht ein Einstellungsgespräch mit den Bereichsleiter:innen des Unisport-Zentrums voraus.
Aus rechtlichen Gründen muss jede:r Übungsleitende für jedes Semester einen neuen Vertrag für ihre/seine Tätigkeit als Übungsleiter:in bei uns unterzeichnen. Dies gilt auch für Vertretungen.
Desweiteren müssen alle Übungsleitenden einmalig mit ihrer Unterschrift den Ehrenkodex (PDF-Datei) (wird in neuem Tab geöffnet) des Unisport-Zentrums der TU Darmstadt akzeptieren.
Für den Zutritt und bei Kontrollen könnt ihr euch mit einem Übungsleiter:innenausweis legitimieren. Der Ausweis ist nur im jeweiligen Semester gültig und wird mit Beginn der neuen Kurszeiträume vom USZ verschickt.
Für die Ausfertigung der Übungsleiter:innenausweise ist Hannah Hüttig zuständig.
Alle wichtigen Infos für Übungsleiter:innen findet ihr in unserem Downloadbereich.
Das Unisport-Zentrum ist stets darum bemüht, den Anteil der qualifizierten Übungsleitenden hoch zu halten bzw. zu steigern. Daher ist uns die Qualifizierung unserer Übungsleitenden ein großes Anliegen und wir unterstützen alle aktiven Übungsleitenden in deren persönlicher Fort- und Weiterbildung.
Grundsätzlich ist auch eine Tätigkeit ohne Qualifikation möglich, da es beispielsweise in verschiedenen Sportarten keine Qualifikationen gibt.
Informationen zum Angebot von Bildungsveranstaltungen findet ihr unter anderem hier:
- LSB-Hessen und seine Fachverbände
- Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband
- Akademie für Gesundheit und Sport (DAGeSp)
Bei Interesse informiert euch bitte bei eurem Bereichsleitenden im Vorfeld einer Bildungsmaßnahme über die Möglichkeiten der Förderung.
Des Weiteren legen wir unseren Übungsleitenden nahe, einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren und ihn regelmäßig „aufzufrischen“. Entsprechende Kurse bieten wir regelmäßig an.
Informationen zu einer Schulung zur Prävention (sexualisierter) Gewalt findet ihr im Bereich Ehrensache.
Bei einigen Sportarten sind sportspezifische Qualifikationen Einstellungsvoraussetzung (z. B. Klettern).
- Übungsleiter:innen mit Aufsichts- und Verteilungsfunktion erhalten für ihre Kurse € 9,00 Euro/Stunde.
- Übungsleiter:innen, die Kurstunden anleiten und keine Lizenz vorweisen können, erhalten € 13,00 Euro/Stunde
- Übungsleiter:innen mit C-Trainer:innen-Lizenz (oder einer vergleichbaren Qualifikation) erhalten € 17,00 Euro/Stunde.
Weitere Informationen findet ihr in unserem Downloadbereich.
Die Abrechnung erfolgt für jeden Kurs separat und ist über einen schriftlichen Stundennachweis der dem Vertrag angehängt ist, mit Unterschrift an die zuständige Bereichsleitung zu schicken.
Nach Abgabe des Stundennachweises dauert es ca. 14 Tage bis das Geld überwiesen ist.
Bitte beachtet, dass ihr nur Einheiten abrechnen könnt, die ihr persönlich geleitet habt! Wenn ihr eine Vertretung „engagiert“ habt, so muss die Vertretung die Einheiten selbst abrechnen.
Während der offiziellen Hochschulsportpausen besteht kein Anspruch auf eine Vergütung. Sollten in dieser Zeit die genutzten Räumlichkeiten trotz Pause zur Verfügung stehen, können Kurse auf ehrenamtlicher Basis fortgeführt werden. Gleiches gilt für Kurse, in denen weniger als zehn Personen angemeldet sind.
Stundennachweise sind kontinuierlich und korrekt zu führen und abzurechnen, sonst kann es zu Verzögerungen bei der Überweisung des Honorars kommen.
Eigenverantwortlichkeit
Für die steuerliche Behandlung der Einkünfte sind die Übungsleiter:innen selbst verantwortlich!
Freibetrag
Die Einnahmen aus diesem Verhältnis sind nach § 3 Nr. 26 EStG bis zu einer Höhe von aktuell 3300,00 € steuerfrei und müssen nicht bei der Steuererklärung angegeben werden. Ggfs. ist zu beachten, dass sich entsprechende Tätigkeiten addieren.
Automatische Meldung
Ab Einkünften in Höhe von 1500,00 € erfolgt eine schriftliche Bescheinigung der Einkünfte. Diese ergeht sowohl an die Übungsleiter:innen selbst als auch an das zuständige Finanzamt.
Gesetzlicher Unfallschutz
Im Rahmen der Tätigkeit als Übungsleiter:in des Unisport-Zentrums besteht kein Anspruch auf einen gesetzlichen Unfallschutz.
Versicherungsschutz über das USZ
Im Rahmen der Tätigkeit sind Übungsleitende des Unisport-Zentrums sowohl unfall- als auch haftpflichtversichert. Eine entsprechende Sport-Haftpflichtversicherung sowie eine Gruppen-Unfallversicherung wurden für das USZ durch den Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband abgeschlossen. Die Versicherungsbedingungen können auf Anfrage im USZ eingesehen werden.
Mindestens einmal jährlich findet eine Sitzung des USZ mit den Übungsleiter:innen statt.
In diesem Rahmen haben Übungsleiter:innen die Möglichkeit, Inhalte der Sitzung aktiv mitzugestalten, Probleme und Fragen anzusprechen und so direkt Einfluss auf die Arbeit des USZ zu nehmen.
- Das Unisport-Zentrum und das Sportreferat stehen euch für Fragen gerne zur Verfügung.
- Solltet ihr eine Tätigkeitsbescheinigung wünschen, so meldet euch bitte bei uns. Wir stellen euch gerne Bescheinigungen und Zeugnisse aus.
- Unser Büro findet ihr im Gebäude H1 08 rechts neben dem Eingang zum Hochschulstadion.
Wir freuen uns über euren Besuch!