Hochschulstadion (wegen Corona geschlossen)

Für den Eintritt ins Stadion ist der Erwerb einer Stadionkarte (Einzelkarte, Dauerkarte) notwendig. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, Studierende der TU Darmstadt und Bedienstete der TU Darmstadt haben freien Eintritt zum Hochschulstadion. Studierende müssen ihren Studentenausweis vorzeigen.
Eintrittspreise für das Hochschulstadion während der Schwimmbadsaison
Studierende der TU Darmstadt | Eintritt frei |
Bedienstete der TU Darmstadt | Eintritt frei |
Kinder bis 6 Jahre | Eintritt frei |
Gastmitglieder des Unisport-Zentrums | 2,00 € |
Freunde der TU Darmstadt | 2,00 € |
Externe | 4,00 € |
Kinder ab 6 Jahre (bis 18)*, Schüler/innen*, Studierende anderer Hochschulen*, Auszubildende*, Freiwilligendiensttleistende*, Schwerbehinderte (50%)* * mit entsprechendem Nachweis | 1,50 € |

Gebührenordnung für das Stadion der TU Darmstadt
Die gesamte Gebührenordnung kann hier runtergeladen und mit einem pdf-Viewer angesehen werden.
Buchung der Sportanlagen
Für die einmalige oder wöchentliche Nutzung der Tennisplätze, der Beachvolleyballfelder 1+2, des Kunstrasenplatzes und des Multifunktionsplatzes durch selbstorganisierte Gruppen ist eine zusätzliche Buchung notwendig.
Buchungsbedingungen
Ein Verantwortlicher bucht online gegen Gebühr den jeweiligen Platz. Alle Teilnehmer/innen dieser selbst organisierten Gruppen benötigen eine ihrem Status entsprechende Stadionkarte bzw. müssen jeweils einen ihrem Status entsprechenden Einzeleintritt zum Stadion zahlen. Sämtliche Buchungen für diese Bereiche und die Stadionkarte sind online oder im USZ möglich.
Benutzung des Hochschulstadions durch Gruppen
- Teilnehmer/innen von wöchentlich im Hochschulstadion stattfindenden Hochschulsportangeboten (z.B. Fußball, Ultimate Frisbee, Softball etc.) müssen sich gegenüber dem Stadionpersonal mit dem Nachweis ihrer Teilnahmeberechtigung am Darmstädter Hochschulsport (Studentenausweis, Bedienstetenkarte, Vereinsausweis), einem Lichtbildausweis und dem Teilnahmeticket der jeweiligen Veranstaltung ausweisen.
- Die Nutzung des Hochschulstadions (ohne Schwimmbad) für den Sportunterricht der städtischen Schulen wird zwischen der Direktorin und dem städtischen Schulamt geregelt. Bei Großveranstaltungen von Schulen (z.B. Sportfeste etc.) können von der Direktorin des USZ Gebühren festgesetzt werden.